Erklärung zur Verfügbarkeit der Website www.inwestuj.inowroclaw.pl
Das Rathaus von Inowrocław verpflichtet sich, die Verfügbarkeit seiner Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen sicherzustellen. Die Verfügbarkeitserklärung gilt für die Website www.inwestuj.inowroclaw.pl.
Datum der Veröffentlichung der Website: 2015-10-08
Datum des letzten großen Updates: 19.08.2020
Status in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze
Die Website entspricht teilweise dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen aufgrund von Nichteinhaltung oder Ausschlüssen, die unten aufgeführt sind.
Inhalt nicht verfügbar
Einige Dateien sind nicht digital zugänglich, z.B. aufgrund von Bildzuordnungen in PDF-Dateien
Ausschlüsse
Werbe- und Informationsfilme wurden vor Inkrafttreten des Gesetzes über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen veröffentlicht,
Karten sind von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen,
Von der Verpflichtung zur Gewährleistung der Zugänglichkeit ausgenommen sind von Dritten bereitgestellte Dokumente, z.B. von Partnern bereitgestelltes Informationsmaterial.
Die Erklärung wurde abgegeben am: 03.04.2021
Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbsteinschätzung abgegeben.
Feedback und Kontaktdaten
Verantwortlich für die Prüfung von Kommentaren, Forderungen und Anträgen: Barbara Straszewska.
E-Mail:dostepnosc@inowroclaw.pl
Telefon: (48) 52 3555 298
Jeder hat das Recht:
Kommentare zur digitalen Zugänglichkeit der Seite oder ihres Elements abgeben,
eine Anfrage stellen, um die digitale Verfügbarkeit einer Seite oder ihres Elements sicherzustellen,
verlangen, dass nicht verfügbare Informationen in einer anderen alternativen Form zur Verfügung gestellt werden.
Die Anfrage oder Anfrage muss enthalten:
Kontaktdaten des Hinweisgebers,
Angabe der Seite oder des Elements der Seite, auf die sich die Anfrage bezieht,
einen Hinweis auf eine zweckmäßige Form der Bereitstellung der Informationen, wenn das Ersuchen die Offenlegung unzugänglicher Informationen in einer alternativen Form betrifft.
Die Prüfung der Mitteilung sollte unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Wenn es innerhalb dieser Frist nicht möglich ist, den Zugang bereitzustellen oder den Zugang in einer alternativen Form bereitzustellen, muss die öffentliche Stelle unverzüglich darüber informieren, wann es möglich sein wird, der Anfrage nachzukommen, und dieser Zeitraum darf nicht länger als 2 Monate sein.
Für den Fall, dass sich die Stelle weigert, der Aufforderung nachzukommen, die Verfügbarkeit oder den alternativen Zugang zu Informationen sicherzustellen, hat der Antragsteller das Recht, eine Beschwerde gegen diese Maßnahme einzureichen.
Nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten kann die Beschwerde auch an weitergeleitet werden Ombudsmann Bürgerskich.
Das Gebäude bei al. Ratuszowa 36
Menschen mit Behinderungen der Bewegungsorgane können ihr Auto auf den Parkplätzen vor dem Haupteingang abstellen. Das Parkhaus verfügt über insgesamt 75 Stellplätze, davon 3 für Menschen mit Behinderung.
Haupteingang von al. Ratuszowa ist für Menschen mit Behinderungen zugänglich. Eine behindertengerechte Zugangstür führt zum Bahnsteig. Neben der Tür befindet sich eine Klingel, die bei Bedarf einen Wachmann ruft. Die Plattform wird von geschultem Sicherheitspersonal betrieben.
Im Kundendienst- und Kontrollbüro ist es möglich, eine Person, die sich im Rollstuhl bewegt, zu bedienen. Besprechungen mit behinderten Menschen finden auch in den Konferenzräumen im 1. Obergeschoss (Kaminzimmer, Sitzungszimmer und Ratszimmer) statt. Der Zugang zum Erdgeschoss ist über eine Treppe oder einen Aufzug möglich. Auf den Fluren jeder Etage befinden sich ausgewiesene Ruhezonen. Die Treppenkanten sind mit einem entsprechend kontrastierenden gelb-schwarzen Band markiert. Dies gilt für die Infrastruktur, für die das Rathaus von Inowrocław verantwortlich ist.
Eine Person mit Assistenzhund darf das Gebäude betreten.
Gehörlose Menschen können bei der Erledigung von Angelegenheiten im Rathaus von Inowrocław den Service des Nonverbalen Kommunikationssystems nutzen, das Übersetzungsdienste im Bereich der polnischen Gebärdensprache (PJM) und des Gebärdensprachsystems (SJM) umfasst Abstand mit dem Non-verbalen Kommunikationssystem (SKN). Die Übersetzung erfolgt nach vorheriger Absprache per Bildtelefon. Die Dienstleistung wird vom Kundendienst und Kontrollbüro erbracht.
Eigentum des Landkreises Inowrocław sind der Haupteingang mit Flur, Toilette im Erdgeschoss, Behindertenparkplätze, Aufzug und Bahnsteig.
Das Gebäude bei al. Ratuszowa 33-35
Rund um den Eingang ist Platz für freie Bewegung. Die Eingangstreppe zum Gebäude ist breit und auf beiden Seiten mit Handläufen versehen. Die Treppe ist mit einem 5 cm breiten schwarz-gelben Warnband gekennzeichnet, die erste und letzte Stufe sind auf den vertikalen und horizontalen Teilen der Stufe markiert. Haupteingang von al. Ratuszowa ist für Menschen mit Behinderungen zugänglich. Eine Rampe führt zum Haupteingang.
Auf den Fluren sind ausgewiesene Rastplätze.
Bei persönlichem Kontakt mit Menschen mit Behinderungen finden Besprechungen im Besprechungsraum im Erdgeschoss statt.
Die Treppenkanten sind mit einem entsprechend kontrastierenden gelb-schwarzen Band markiert.
Eine Person mit Assistenzhund darf das Gebäude betreten.
Das Gebäude bei al. Henryka Sienkiewicza 1
Kunden können den Stadtparkplatz in einer ausgewiesenen kostenpflichtigen Parkzone nutzen. Diese Orte befinden sich entlang al. Henryka Sienkiewicza und Ul. Grodzka. In dieser Zone befinden sich auch 2 Parkplätze für Menschen mit motorischen Behinderungen.
Das Gebäude ist für Menschen mit motorischen Behinderungen von der Rückseite des Gebäudes aus zugänglich. Hier führt eine Rampe zum Eingang. Rund um den Eingang ist Platz für freie Bewegung.
Auf den Fluren sind ausgewiesene Rastplätze.
Bei persönlichem Kontakt mit Menschen mit Behinderungen finden Besprechungen im Besprechungsraum im Erdgeschoss statt.
Im Erdgeschoss, in der Haupthalle, befindet sich eine Toilette, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist.
Die Treppenkanten sind mit einem entsprechend kontrastierenden gelb-schwarzen Band markiert.
Eine Person mit Assistenzhund darf das Gebäude betreten.
Das Gebäude in der ul. Präsident Gabriel Narutowicza 60 (Stadtwache von Inowrocław)
Menschen mit Bewegungseinschränkungen können ihr Auto auf dem Parkplatz neben dem Gebäude parken. Es gibt insgesamt 19 Parkplätze, darunter 1 für Menschen mit Behinderungen.
Der Eingang zum Gebäude ist von der ul. Präsident Gabriel Narutowicz. Es ist für Menschen mit motorischen Behinderungen verfügbar.
Zum Haupteingang führt eine Rampe mit beidseitigem Metallgeländer.
Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Betreuung von Klienten und gerufenen Personen werden im Erdgeschoss erledigt: im Dienstzimmer und im Raum des Teams für Straftaten und Prävention.
Eine Person mit Assistenzhund darf das Gebäude betreten.
Das Gebäude in der ul. Fr. Piotr Wawrzyniak 33
Die Zweigstelle des Rathauses von Inowrocław, die die Abfallwirtschaftsabteilung bildet, befindet sich im Gebäude der Przedsiębiorstwo Gospodarki Komunalnej i Mieszkaniowej Sp. z o.o.
Kunden können den internen Parkplatz von Przedsiębiorstwo Gospodarki Komunalnej i Mieszkaniowej Sp. z o. o.
Haupteingang von der ul. Fr. Piotr Wawrzyniak steht Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Das Gebäude ist über einen Aufzug erreichbar.
Die Filiale des Rathauses von Inowrocław befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes und nimmt 3 Räume ein.
Eine Person mit Assistenzhund darf das Gebäude betreten.