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2015-06-30

Beihilfen für Investitionen von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung

Das „Programm zur Unterstützung von Investitionen von hoher Bedeutung für die polnische Wirtschaft für 2011-2023“ ist ein Regierungsprogramm, das auf die Steigerung der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Wirtschaft abzielt, indem neue Investitionen sowohl von polnischen als auch von ausländischen Unternehmen unterstützt werden.

Mittel aus dem Staatshaushalt werden bereitgestellt für:

1.Investitionen in vorrangigen Sektoren, wie z. B.:

Automobilsektor - insbesondere Herstellung von: Kraftfahrzeugen, Aufbauten, Anhängern und Aufliegern, Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge und deren Motoren,
Elektroniksektor - insbesondere die Herstellung von: Computern, Radio-, Fernseh- und Telekommunikationsgeräten und -apparaten, -systemen und -komponenten (insbesondere für die Automobil-, Energie-, Haushaltsgeräte- und Militärindustrie),
Luftfahrtsektor - insbesondere die Herstellung von: Luftfahrzeugen, Teilen und Zubehör für Luftfahrzeuge und deren Triebwerke, Dienstleistungstätigkeiten im Bereich Reparatur, Wartung und Überholung von Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugtriebwerken,
Biotechnologiesektor - insbesondere Produktion: im Bereich der Weißen Biotechnologie, die in industriellen Prozessen anwendbar ist, und der Roten Biotechnologie mit Bezug zu Medizin und Gesundheitsschutz (z. B. Schaffung neuer Arzneimittel),
moderner Dienstleistungssektor, sofern mindestens 60 % der vom Unternehmen durchgeführten Prozesse Dienstleistungen nach ad sind. 1 bis Tabelle 9,
Bereich Forschung und Entwicklung.​

2. bedeutende Investitionen (Produktionsinvestitionen mit förderfähigen Mindestkosten von 750 Mio. PLN und Schaffung von mindestens 200 neuen Arbeitsplätzen, der Betrag von 500 Mio. PLN ist auch bei der Schaffung von 500 Arbeitsplätzen zulässig):

Im Rahmen des Programms wird eine Unterstützung für eine Erstinvestition für zwei Titel bereitgestellt:

zuschussfähige Kosten für die Schaffung neuer Arbeitsplätze;
anrechenbare Investitionskosten.
Die Förderdauer darf 5 Jahre nicht überschreiten. Bei Produktionsinvestitionen mit förderfähigen Mindestkosten von 750 Mio. PLN und der Schaffung von mindestens 200 neuen Arbeitsplätzen oder mit förderfähigen Mindestkosten von 500 Mio. PLN und der Schaffung von mindestens 500 neuen Arbeitsplätzen kann dieser Zeitraum länger sein, darf jedoch 2023 nicht überschreiten .

Förderfähige Ausgaben: Investitionsausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Investition stehen, reduziert um die berechnete Mehrwertsteuer (Nettoausgaben) oder zweijährige Arbeitskosten neuer Mitarbeiter.

Förderung zuschussfähiger Kosten zur Schaffung neuer Arbeitsplätze:

Zur Beantragung der Förderung bestehen folgende Anspruchsberechtigungen:

1. Durchführung einer neuen Produktionsinvestition in prioritären Sektoren, die mindestens 250 neue Arbeitsplätze mit förderfähigen Gesamtinvestitionskosten von mindestens 40 Mio. PLN schafft,
2.Durchführung einer erheblichen Investition,
3. Durchführung einer neuen Investition im modernen Dienstleistungssektor, die mindestens 250 neue Arbeitsplätze schafft, mit Mindestinvestitionsausgaben von 1,5 Mio. PLN, 4. Durchführung einer neuen Investition im Bereich Forschung und Entwicklung, die mindestens 35 neue Arbeitsplätze schafft für Menschen mit höherer Bildung mit einem Mindestgesamtinvestitionswert von 1,5 Mio. PLN. Bei Investitionen in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wird nur die Schaffung von Arbeitsplätzen für Personen mit Hochschulbildung gefördert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Projektevaluierung. Abhängig von der Anzahl der Punkte, die das Projekt erhält, reicht die Unterstützung von 3.200 PLN bis 15.600 PLN pro Job. Je nach Einzelfall kann der Wert der berechneten Unterstützung gemäß den im Programm vorgesehenen Regeln zusätzlich verringert oder erhöht werden.

Unterstützung für förderfähige Kosten einer Neuinvestition

Zur Beantragung der Förderung bestehen folgende Anspruchsberechtigungen:

1. Durchführung einer Neuinvestition in prioritären Sektoren mit beihilfefähigen Kosten einer Neuinvestition in Höhe von mindestens 160 Mio. PLN und Schaffung von mindestens 50 neuen Arbeitsplätzen,
2.Durchführung einer erheblichen Investition,
3. Durchführung von Investitionen im Forschungs- und Entwicklungssektor mit förderfähigen Investitionskosten von mindestens 10 Mio. PLN und Schaffung von mindestens 35 Arbeitsplätzen für Personen mit Hochschulbildung.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Projektevaluierung. Je nach Punktzahl des Projekts beträgt die Förderung 2 bis sogar 7,5 % des Wertes der Investitionsausgaben. Je nach Einzelfall kann der Wert der berechneten Unterstützung gemäß den im Programm vorgesehenen Regeln zusätzlich verringert oder erhöht werden.

Förderbehörde: Wirtschaftsminister.
Rechtsgrundlage: „Programm zur Förderung von Investitionen von großer Bedeutung für die polnische Wirtschaft für den Zeitraum 2011-2023“, angenommen vom Ministerrat am 5. Juli 2011, in geänderter Fassung

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter dem Link: http://www.paiz.gov.pl/strefa_inwestora/grant_rzadowy

Quelle: Wirtschaftsministerium, www.mg.gov.pl

 

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