ERSTER SCHRITT
Auswahl des Standorts, an dem die Investition beginnen soll. Vor dem Grundstückskauf und der geplanten Investition ist zu prüfen, ob für das jeweilige Gebiet ein gültiger Raumordnungsplan existiert und wie er geregelt ist. Einen Antrag auf Einholung von Informationen über den Zweck des Grundstücks im geltenden Bebauungsplan erhalten Sie beim Kundendienst- und Kontrollamt der Stadt Inowrocław, ul. Roosevelta 36, Erdgeschoss, Stand Nr. 4.
Liegt für das Grundstück oder die Fläche, auf der die beabsichtigte Investition realisiert werden soll, ein gültiger, gültiger Raumordnungsplan vor, genügen die Bestimmungen dieses Plans zur Erteilung einer Baugenehmigung. Einem solchen Antrag sind nur zwei Exemplare einer Katasterkarte beizufügen. Die Stempelsteuer beträgt:
ab Abgabe bis zu 5 Seiten - 30 PLN
über 5 Seiten - 50 PLN
von einer Skizze, Format A-4 - 20 PLN, zahlbar an der Kasse des Rathauses, 1. Stock, Zimmer 131 oder auf das Konto des Rathauses.
Liegt hingegen für das zu investierende Areal kein Raumordnungsplan vor, sollte ein Antrag auf Festlegung der Bebauungsbedingungen (bzw. des Standorts einer öffentlichen Investition) gestellt werden. Dem Antrag sind beizufügen:
Kartenbasis - 2 Exemplare im Maßstab 1: 1000 oder 1: 500, für lineare Investitionen im Maßstab 1: 2000 (Karte für Gestaltungszwecke mit Darstellung der Bebauungsmethode des beantragten Grundstücks). Die Karte sollte die Nummern benachbarter Grundstücke und den Bereich um das Grundstück herum enthalten, auf dem sich die Investition befinden soll, in einem Abstand von mindestens 50 m von seinen Grenzen. Diese Daten können bei der Abteilung für Geodäsie, Kartographie, Kataster und Liegenschaftsverwaltung der Poviat Starosty in Inowrocław, Ul. Roosevelta 38, Erdgeschoss, Zimmer 104 (mittwochs geschlossen). Die Kosten der Karte hängen von ihrem Format ab.
Daten aus dem Grundbuch. Es müssen bestimmt werden: der Eigentümer des Grundstücks und seine aktuelle Adresse, Art und Klasse des Grundstücks, Eigentümer benachbarter Grundstücke. Informationen darüber sind bei der Grundbuchverwaltung der Kreishauptverwaltung in Inowrocław, ul. Roosevelta 38, Erdgeschoss, Zimmer 108.
Bestimmung der Funktion der Ziellandentwicklung und der Eigenschaften der Entwicklung.
Ermittlung des Wasser-, Energie- und Abwasserentsorgungs- bzw. -behandlungsbedarfs sowie des Bedarfs im Bereich der technischen Infrastruktur (es empfiehlt sich für den Investor, den ersten „Vorrat“ der oben genannten Faktoren bei seinen Vertriebspartnern, d.h B. Zakład Energetyczny, Szymborska-Straße 32 in Inowrocław, Przedsiębiorstwo Wodociągów i Kanalizacji, Jaśkowskiego-Straße 14 in Inowrocław.
Präsentieren Sie die Parameter der Investition (Baugebiet, Verkaufsfläche - falls es sich um gewerbliche Einrichtungen handelt, Kubatur, Anzahl der Stockwerke, Höhe der Gebäude).
Bewertung der Auswirkungen der Investition auf die Umwelt oder ihre Nutzung.
Der Antrag und die Anlagen werden beim Kundendienst- und Kontrollamt der Stadt Inowrocław, Ul. Roosevelta 36, Erdgeschoss, Stand Nr. 4.
Die Stempelgebühr beträgt: 107,00 PLN für die Entscheidung. Wohnungsbaufälle sind von der Stempelsteuer befreit.
Der Beschluss über die Bebauungsbedingungen entfaltet keine eigentumsrechtliche Wirkung, so dass Sie einen Antrag auf ein Grundstück stellen können, das nicht in unserem Eigentum steht.
Die Entscheidung über die Erschließungsbedingungen und die Landentwicklung wird nach 2 Wochen ab dem Zeitpunkt ihrer Zustellung an alle Parteien endgültig, es sei denn, sie machen von ihrem Recht Gebrauch, gegen ihre Entscheidungen Berufung einzulegen. Nach dieser Zeit können Sie eine Baugenehmigung beantragen.
Wer einen Standort für eine künftige Investition sucht, dem empfiehlt es sich, die Vereinbarkeit der Absicht mit der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks, auf dem sich das Grundstück befindet, im Raumordnungsplan der Stadt zu prüfen. Alle Informationen zu diesem Thema werden von der Abteilung für Raumverwaltung und Immobilien des Rathauses von Inowrocław, Ul. Roosevelta 33, 1. Stock, Raum 29.
SCHRITT ZWEI
Erlangung des Verfügungsrechts über Immobilien zu Bauzwecken - das bedeutet, dass der Investor einen Rechtstitel haben sollte, der sich ergibt aus:
Eigentumsrechte,
Miteigentum (bitte geben Sie die Miteigentümer und deren Zustimmung zur Durchführung von Bauarbeiten an, die unter den Antrag auf Baugenehmigung fallen),
ewiger Nießbrauch,
ständige Verwaltung,
eingeschränkte Eigentumsrechte,
Pflichtverhältnis, das zur Durchführung von Bau- und Bauarbeiten berechtigt (bitte Eigentümer der Immobilie angeben).
SCHRITT DREI
Ein Investor beauftragt eine Person mit entsprechender Bauqualifikation, die über eine Mitgliedschaftsbescheinigung in der zuständigen Kammer der Berufsselbstverwaltung verfügt, mit einem Bauentwurf. Die richtige Wahl in dieser Hinsicht ermöglicht es Ihnen, Probleme in der Phase der Projektvereinbarung, Genehmigung und Umsetzung der beabsichtigten Investition zu vermeiden.
SCHRITT VIER
Einholung der erforderlichen Stellungnahmen anderer zuständiger Behörden, soweit sich dies aus besonderen Vorschriften ergibt, darunter:
das Gesetz zum Schutz land- und forstwirtschaftlicher Flächen,
das Brandschutzgesetz,
das Umweltschutzgesetz,
das Gesetz über den Denkmalschutz und die Denkmalpflege,
das Gesetz über die staatliche Gesundheitsinspektion,
die Tat auf öffentlichen Straßen.
SCHRITT FÜNF
Beantragung einer Baugenehmigung und Genehmigung des Bauentwurfs. Der Antrag ist bei der Abteilung für Architektur, Bauwesen und Investitionen der Poviat Starosty in Inowrocław, Ul. Mątewska 17. Dem Antrag sind beizufügen:
4 g Kopien des Bauentwurfs zusammen mit Stellungnahmen, Vereinbarungen, Genehmigungen und anderen Dokumenten, die aufgrund spezifischer Vorschriften erforderlich sind und sich aus Art. 33 § 2 Nr. 4 u 3 des Gesetzes vom 7. Juli 1974 Baugesetz (Gesetzblatt von 2006, Nr. 156, Pos. 1118, in der geänderten Fassung),
eine Erklärung über das Recht, das Grundstück für Bauzwecke zu nutzen,
die Entscheidung über Bauverhältnisse und Baugrundstücke, wenn sie nach den Vorschriften des Raumordnungs- und Raumordnungsgesetzes erforderlich ist.
Der Antrag wird beim Hauptamt der Kreishauptverwaltung in Inowrocław, 2. Stock, Zimmer-Nr. 145. Stempelgebühren werden gemäß dem Gesetz über Stempelgebühren berechnet. Die Wartezeit für den Baubescheid beträgt 65 Tage und gilt 2 Jahre ab Erhalt.
Wir können mit den Bauarbeiten beginnen, nachdem die Baugenehmigung rechtskräftig geworden ist (14 Tage ab Zustellung der Entscheidung an alle Parteien, sofern sie nicht von ihrem Berufungsrecht Gebrauch machen). Der Investor ist verpflichtet, einen Bauleiter (Bauarbeiten) und bei größeren Investitionen zusätzlich einen Bauaufsichtsbeamten zu bestellen.
SCHRITT SECHS
Nach Erhalt der Baugenehmigung, 7 Tage vor Beginn der Bauarbeiten, ist der Bezirksbauaufsichtsinspektor über den Beginn der Bauarbeiten zu informieren (Inowrocław, ul. Mątewska 17). Der Mitteilung sind beizufügen:
Erklärung des Bauleiters (Bauwerk) über die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und die Übernahme der Verpflichtung zur Bauleitung (Bauwerk) sowie eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Kammer der beruflichen Selbstverwaltung,
im Falle der Bestellung eines Inspektors für die Bauaufsicht - eine Erklärung des Inspektors für Bauaufsicht über die Übernahme der Bauaufsicht durch den Investor sowie eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsselbstverwaltung.
SCHRITT SIEBEN
Nach Abschluss des Baus ist es notwendig, erneut zur Bauaufsichtsbehörde des Kreises zu gehen, um die Fertigstellung des Baus anzuzeigen. Widerspricht die Behörde nicht innerhalb von 21 Tagen ab Zustellung des Bescheids, darf das Gebäude genutzt werden.
Die Anzeige erfolgt mindestens 21 Tage vor dem vorgesehenen Nutzungsbeginn.
In manchen Fällen reicht die Abgabe einer Anzeige nicht aus und eine Entscheidung über die Nutzungsgenehmigung sollte bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises eingeholt werden.
Solche Fälle treten auf, wenn:
eine solche Verpflichtung in der erteilten Baugenehmigung auferlegt wurde,
festgestellt wurde, dass das vom Investor gemeldete Bauobjekt unter Verstoß gegen die in der Baugenehmigung festgelegten Auflagen fertiggestellt wurde,
Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises erließ die Entscheidung gemäß Art. 49 Sek. 4 des Baurechtsgesetzes (gilt, wenn das Bauobjekt ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde (oder im Bau ist) und die Möglichkeit besteht, die unerlaubte Errichtung zu legalisieren),
Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises erließ die Entscheidung gemäß Art. 51 Sek. 1 Punkt 2 des Baurechtsgesetzes (betrifft die Möglichkeit, andere Bauarbeiten als Bauarbeiten, die ohne die erforderliche Genehmigung oder Anzeige durchgeführt werden, zu legalisieren),
die Aufnahme der (Teil-)Nutzung des Bauobjekts soll vor Abschluss aller Bauarbeiten erfolgen.
Inwestor, w stosunku do którego nałożono obowiązek uzyskania pozwolenia na użytkowanie obiektu budowlanego jest obowiązany zawiadomić o zakończeniu budowy obiektu budowlanego i zamiarze przystąpienia do jego użytkowania następujące organy:
Umweltschutzinspektion,
Staatliche Sanitärinspektion,
Nationale Arbeitsaufsichtsbehörde,
Landesfeuerwehr.
Nehmen die oben genannten Behörden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung Stellung, gilt dies als Unterlassung von Einwänden oder Stellungnahmen.
Der Investor ist verpflichtet, der Fertigstellungsanzeige der Bauarbeiten oder dem Antrag auf Nutzungsgenehmigung beizufügen:
Original Bauprotokoll,
Aussage des Bauleiters:
- über die Übereinstimmung der Ausführung des Bauobjekts mit der Bauplanung und den Auflagen der Baugenehmigung und -verordnung,
- bei der Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes und der Ordnung der Baustelle sowie - im Falle der Nutzung - einer Straße, eines angrenzenden Grundstücks, Gebäudes oder Betriebsgeländes,
eine Erklärung über die sachgerechte Bebauung angrenzender Flächen, wenn der Betrieb der errichteten Anlage von deren sachgerechter Bebauung abhängt,
Protokolle von Tests und Kontrollen,
geodätische Bestandsaufnahme,
Unbedenklichkeitserklärung bzw. Stellungnahme der oben genannten Behörden (zum Antrag auf Nutzungserlaubnis).
SCHRITT ACHT
Der Investor kann mit einigen Vorlieben des Rathauses von Inowrocław rechnen. Dazu zählen insbesondere Steuer- und Gebührenermäßigungen.