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2021-12-31

Vermögenssteuer

 

BESCHLUSS Nr. XLII / 397/2021 DES STADTRATES INOWROCŁAW vom 25. Oktober 2021 über die Bestimmung der Grundsteuersätze.

Die Grundsteuersätze sind wie folgt:

Vom Land:

im Zusammenhang mit der Führung eines Unternehmens, unabhängig von der Eintragung im Grund- und Bauregister - 1,03 PLN pro 1 m2 Fläche,
unter Seen, die für Rückhaltebecken oder Wasserkraftwerke genutzt werden - 5,17 PLN pro 1 ha Fläche,
andere, einschließlich derjenigen, die für die bezahlte gesetzliche gemeinnützige Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen verwendet werden - 0,54 PLN pro 1 m2 Fläche.
unbebaute Gebiete, die unter das Revitalisierungsgebiet im Sinne des Revitalisierungsgesetzes vom 9. Oktober 2015 (Gesetzblatt von 2020, Pos. 802 und 1086) fallen und sich in Gebieten befinden, für die der lokale Raumentwicklungsplan die Entwicklung von Wohn-, Dienstleistungs- oder Mischgebieten vorsieht Nutzungsbebauung, die nur diese Bebauungsarten umfasst, wenn 4 Jahre seit dem Inkrafttreten dieses Plans vergangen sind und der Bau in diesem Zeitraum nicht gemäß den Bestimmungen des Baugesetzes abgeschlossen wurde - 3,40 PLN ab 1 m2 der Fläche;

Von Gebäuden oder Teilen davon:

Wohnen - 0,88 PLN pro 1 m2 Nutzfläche,
im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Geschäfts und Wohngebäuden oder Teilen davon, die für Geschäftszwecke genutzt werden - 25,74 PLN pro 1 m2 Nutzfläche,
verwendet für den Betrieb eines Unternehmens im Bereich des Handels mit klassifiziertem Saatgut - 12,04 PLN pro 1 m2 Nutzfläche,
im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsdiensten im Sinne der Bestimmungen über die ärztliche Tätigkeit, die von Einrichtungen genutzt werden, die diese Dienstleistungen erbringen - 5,24 PLN pro 1 m2 Nutzfläche,
andere, einschließlich Gebäude, die für kostenpflichtige gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten von öffentlichem Interesse genutzt werden – 8,66 PLN pro 1 m2 Nutzfläche, mit Ausnahme von Gebäuden oder Teilen davon, die unter Buchstabe a aufgeführt sind. f
wirtschaftlich, verwendet und verwendet, um Materialien oder Ausrüstung im Zusammenhang mit der Instandhaltung von Wohngebäuden und Grundstücken, auf denen sich diese Gebäude befinden, zu lagern - 7,70 PLN pro 1 m2 Nutzfläche.

Aus dem Gebäude:

2 % ihres auf Grundlage von Art. 4 Sek. 1 Punkt 3 und sek. 3-7 des Gesetzes über lokale Steuern und Gebühren.



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